Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: September 2025


1. Geltungsbereich

1.1 Die thinking services ag (nachfolgend „Auftragnehmerin“) erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind Bestandteil aller Verträge, welche die Auftragnehmerin mit den Kunden schliesst, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Für alle Vertragsleistungen gelten ausschliesslich diese AGB. Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden.

1.3 Diese AGB gelten als vom Kunden angenommen, sobald die Auftragnehmerin ein Angebot unterbreitet oder der Kunde Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

1.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.thinking.ch abrufbar.


2. Definitionen

Auftragnehmerin: Die Firma thinking services ag und ihre Mitarbeitenden sowie beigezogene Dritte.

Kunde: Der Vertragspartner (Auftraggeber) der Auftragnehmerin.

Produkte und Dienstleistungen: Umfassen insbesondere Beratungsdienstleistungen, Software, SaaS-Dienste, Know-how, Konzepte, Dokumentationen, Lizenzen und andere im Rahmen eines Vertrags erbrachte Leistungen.

Software: Computerprogramme und zugehörige Benutzerdokumentationen, die dem Kunden auf Basis einer Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

SaaS (Software as a Service): Die Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Internet oder ein anderes Datennetz, ohne dass dem Kunden ein physischer Datenträger überlassen wird.


3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und für 30 Tage gültig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.3 Die Auftragnehmerin kann den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung oder einer anderweitigen Sicherheitsleistung abhängig machen.


4. Leistungserbringung und Termine

4.1 Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung oder der Vertrag massgebend. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Alle Leistungen werden auf der Basis einer „Best Effort“-Verpflichtung erbracht, es sei denn, ein bestimmtes Ergebnis wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.

4.2 Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen und ausdrücklichen Erklärung durch die Auftragnehmerin.

4.3 Schriftlich zugesicherte Termine verlängern sich angemessen, wenn: a) der Kunde erforderliche Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt oder nachträglich ändert. b) der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten (z. B. Mitwirkung, Zahlungen) in Verzug ist. c) Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Auftragnehmerin liegen (höhere Gewalt, Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Pandemien).

4.4 Befindet sich der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten (z.B. Mitwirkung, Zahlung) in Verzug, ist die Auftragnehmerin ohne weiters berechtigt, den Vertrag zu widerrufen und für die bereits ausgeführten Leistungen Ersatz zu fordern. Anstelle des Widerruf ist die Auftragnehmerin alternativ berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden Ersatz des aus dem Verzug entstandenen Schaden einschliesslich Mehraufwendungen zu verlangen.

4.5 Bei Verzögerungen hat der Kunde der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben. Transport, Reise- und Unterkunftskosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innert 20 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 % p. a . geschuldet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die ausstehenden Zahlungen vollständig geleistet wurden.

5.4 Für Einsätze ausserhalb der normalen Bürozeiten (Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr) können Zuschläge gemäss Angebot verrechnet werden.


6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er garantiert die Richtigkeit dieser Informationen.

6.2 Der Kunde schafft die für die Leistungserbringung erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen und gewährt den Mitarbeitenden der Auftragnehmerin den notwendigen Zugang.

6.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgesetzgebung, verantwortlich.


7. Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung (insb. Schweizer DSG und EU-DSGVO).

7.2 Je nach Art der Dienstleistung kann die Auftragnehmerin als Auftragsverarbeiterin (z. B. bei Hosting, SaaS) oder als eigenständige Verantwortliche (z. B. bei Beratungsdienstleistungen) agieren.

7.3 Wenn die Auftragnehmerin als Auftragsverarbeiterin für den Kunden tätig wird, verarbeitet sie Personendaten nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden. Sie ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

7.4 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlung und Verarbeitung von Personendaten an die Auftragnehmerin verfügt.


8. Geistiges Eigentum

8.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Patente, Know-how etc.) an den von der Auftragnehmerin geschaffenen Produkten und Arbeitsergebnissen verbleiben vollumfänglich bei der Auftragnehmerin.

8.2 Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht-exklusives und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den im Vertrag vorgesehenen Zweck im eigenen Unternehmen. Dieses Recht wird erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.

8.3 Der Quellcode von entwickelter Software wird nur dann herausgegeben oder hinterlegt, wenn dies explizit schriftlich vereinbart wurde.


9. Gewährleistung

9.1 Die Auftragnehmerin gewährleistet eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung ihrer Dienstleistungen. Bei Software und anderen Werkleistungen gewährleistet sie die Erfüllung der schriftlich zugesicherten Eigenschaften.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Leistungen und Produkte unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

9.3 Bei Mängeln hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

9.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemässe Behandlung, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt entstanden sind. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen funktioniert.


10. Haftung

10.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ihrerseits entstanden sind.

10.2 Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Datenverlust) oder Ansprüche Dritter, wird – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich wegbedungen.


11. Geheimhaltung

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

11.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts / CISG.

13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der schweizerische Sitz der thinking services ag. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.